02.03.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 2. März 2016
Aktenzeichen: VII R 34/14
Mit der für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie lässt sich eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen i.S. des § 74 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zusammenrechnung der von mehreren Familienmitgliedern gehaltenen Anteile nicht begründen.
Urteil vom 1. Dezember 2015
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