Ist eine Brandmeldeanlage Betriebsvorrichtung oder Gebäudebestandteil ?

18.04.2018  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Ein Bauwerk ist als Gebäude anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist, vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2003, BStBl 2003 II S. 693.

Wird ein Gewerbe mit dem Bauwerk oder Teilen davon unmittelbar betrieben, liegt grundsätzlich eine Betriebsvorrichtung (Maschine) vor.

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