Investmentsteuergesetz; Verspätete Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 InvStG)

23.12.2013  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 17. Dezember 2013

Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2007 - IV B 8 - S 1980-1/0, DOK 2007/0560715 -

Geschäftszeichen: IV C 1 - S 1980-1/08/10007 - 2013/1153347

Die Besteuerung der Erträge aus Investmentanteilen gemäß §§ 2 und 4 InvStG setzt u. a. voraus, dass die Investmentgesellschaft die in § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 InvStG genannten Besteuerungsgrundlagen spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres oder - [...]

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