Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurden unsere Bewirtungsbelege nicht anerkannt, da der Gaststätteninhaber nicht auf der Rechnung unterschrieben hat. Welche Angaben müssen Bewirtungsbelege enthalten?

13.08.2018  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Ein Bewirtungsbeleg muss für die steuerrechtliche Anerkennung folgende Pflichtangaben enthalten:

  • den Ort,
  • den Tag,
  • die Teilnehmer (inklusive bewirtender Person),
  • den Anlass der Bewirtung,
  • die Höhe der Aufwendungen.

Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Gesamtbetrag der Rechnung über 150 Euro auf der Gaststättenrechnung auch der Name des Bewirtenden vermerkt werden muss, vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 [...]

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