11.04.2018 — Von
. Quelle:Mit der wiederholten Verschärfung der Selbstanzeige zum 01. Januar 2015 wurde es erforderlich, den Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung einfacher Berichtigungen nach § 153 AO zur Selbstanzeige nach § 371 AO herzustellen.
Das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016 (BStBl 2016 I S. 490, Rn. 2.6) nimmt zu dieser Abgrenzung Stellung:
„Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der [...]
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