Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

28.01.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 28. Januar 2016
Aktenzeichen: VI R 18/14

Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG in Anspruch genommen werden.

Urteil vom 3. September 2015

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