Grundsätzliche Bedeutung – Vorsteuerabzug – gesetzlich geschuldete Steuer

03.01.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

kein Wahlrecht für Geltendmachung der Vorsteuerbeträge

Veröffentlicht: 03. Januar 2018
Aktenzeichen: V B 65/17

  1. NV: "Gesetzlich" geschuldete Steuer i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist die vom leistenden Unternehmer für den steuerpflichtigen Umsatz nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldete Umsatzsteuer.
  2. NV: Der Unternehmer hat kein Wahlrecht, Vorsteuerbeträge im Vergütungsverfahren oder im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend zu machen.

Urteil vom 14.11.2017

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