Grunderwerbsteuer – Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Juni 2013 (BStBl I S. 1277)

21.11.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 24. Oktober 2018

Geschäftszeichen: II R 51/11

Mit Urteil vom 18. April 2012 - II R 51/11 - (BStBl 2013 II S. 830) hat der BFH entschieden, dass die Anzeige eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Absatz 2a GrEStG nur dann ordnungsgemäß i. S. des § 16 Absatz 5 GrEStG ist, wenn ihr u. a. diejenigen Rechtsvorgänge eindeutig und vollständig entnommen werden können, die den Tatbestand nach § 1 Absatz 2a GrEStG ausgelöst oder zur Tatbestandsverwirklichung [...]

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