11.04.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 04. April 2018
Bezug: Schreiben des VAB vom 23. Januar 2018
Geschäftszeichen: IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :020 2018/025836
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder beantworte ich Ihre Fragen und Petita wie folgt:
§ 56 Absatz 1 Satz 4 InvStG verlängert die Frist für die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen für die nach § 56 Absatz 1 Satz 3 InvStG [...]
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