Anwendung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO im Gewerbesteuerverfahren

21.05.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 21. Mai 2014
Aktenzeichen: X R 1/12

  1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO ist auf den Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar.
  2. Der gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO erforderliche Hinweis dient nicht nur der Begründung, sondern hat Regelungscharakter (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

Urteil vom 5. Februar 2014

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