Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen (28.5.2019)

26.03.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. März 2020
Aktenzeichen: XI B 2/19

  1. NV: Die Rechtsfrage, ob § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG analog auf die Fälle, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes die gesetzliche Nutzungsdauer von 33 Jahren (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) übersteigt, anzuwenden ist, ist zu verneinen.
  2. NV: § 7 Abs. 4 EStG ist verfassungsgemäß.

Urteil vom 28.5.2019

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