Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

16.12.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 15. Dezember 2015

Geschäftszeichen: IV B 3 - S 1301-NDL/07/10002 - 2015/1107773

Anliegend übersende ich die am 13. Oktober 2015 mit dem niederländischen Finanz-ministerium auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 3 des deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 12. April 2012 (DBA Niederlande 2012) getroffene Verständigungsvereinbarung zur Behandlung der nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 16. Juni 1959 in der durch das Dritte [...]

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