Handelsrecht

08.10.2020  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

In Kapitel:

Rückstellungen stellen einen eigenen Posten auf der Passivseite des Kaufmanns dar. Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften schreibt § 266 Abs. 3 B. HGB eine Gliederung in folgende Bereiche vor:

  • Rückstellungen für PensionenPensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen,

  • Steuerrückstellungen

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