Wie werden Anlagen im Bau in der Bilanz ausgewiesen und wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?

13.08.2014  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Anlagen im Bau werden nach § 266 Abs. 2 A. II Nr. 4 HGB im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um bisher getätigte Investitionen, die noch nicht fertig gestellt sind und damit noch kein endgültig fertig gestellter Vermögensgegenstand vorliegt. Hierzu zählen auch größere maschinelle Anlagen, für die am Bilanzstichtag bereits Zahlungen geleistet wurden, beziehungsweise eine Verbindlichkeit eingegangen wurde.

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