29.11.2013 — Von
. Quelle:Der Begriff Vorabrechnung (oder alternativ Vorausrechnung) ist nicht eindeutig definiert und auch deren Bilanzierung ist nicht explizit geregelt. Üblicherweise versteht man eine Rechnung über eine anteilige Anzahlung oder eine komplette Vorauszahlung, z.B. bevor ein Händler eine Lieferung an einen Neukunden ausführt. Es erfolgt im Gegensatz zu normalen Rechnungen keine Umsatzverbuchung, keine Lieferung bzw. Leistung und auch keine Lagerentnahme.
Der Prozess bzw. zeitliche [...]
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