27.02.2013 — Von
. Quelle:Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, § 4 Abs. 4 EStG. Sie müssen objektiv im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und subjektiv dem Betrieb zu dienen. Abzugrenzen sind davon die privat veranlassten Aufwendungen, wie z.B. Aufwendungen für Kleidung oder Wohnung. Es kann jedoch auch zu Überschneidungen von betrieblichem und privatem Bereich kommen.
Aufwendungen dürfen auch dann nicht abgezogen werden, wenn sie zur Förderung des Berufs [...]
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