Wie haben wir im Jahresabschluss die Bewertung des Grundstücks vorzunehmen?

21.03.2016  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Nach der Regelung des § 4 Abs. 3 BBodSchG sind Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit [...]

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