28.10.2010 — Von
. Quelle:Die Abgrenzung einer Rechnung für eine bereits erbrachte Lieferung oder Leistung erfolgt über die Konten bzw. Bilanzposten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Jahresabschluss des Lieferanten) bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Jahresabschluss des Kunden).
Beispiel (aus Sicht des Lieferanten bzw. Leistenden)
Im Dezember 2009 wird eine Rechnung für eine in demselben Monat erbrachte umsatzsteuerpflichtige [...]
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