Welche Kriterien gelten bei der Aktivierung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von selbst genutzter Software?

29.05.2013  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Zu unterscheiden ist einerseits der Anschaffungsvorgang, bei dem der Unternehmer nicht das Herstellungsrisiko trägt. Ein Herstellungsvorgang i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB liegt vor, wenn ein Vermögensgegenstand unter Einsatz eigener Ressourcen selbst erstellt wird. Eine Herstellung ist auch dann gegeben, wenn beispielsweise der Softwareanwender mit dem Softwareanbieter einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB) eingeht und somit der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko der Herstellung [...]

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