Welche Geschäfte fallen unter die nach § 285 Nr.3 HGB zu erläuternden außerbilanziellen Geschäfte?

16.10.2013  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Nach dieser Vorschrift sind Angaben zu machen, sofern es sich um Geschäfte handelt, die nicht in der Bilanz erkennbar sind, soweit diese für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. Anzugeben sind Art, Zweck Risiken und Vorteile.

Die Notwendigkeit der Angabe hinsichtlich der Finanzlage richtet sich danach, ob künftig wesentliche Verbesserungen oder Verschlechterungen der Liquiditätslage aus einem Sachverhalte resultieren können. Sind für einen außerbilanziellen [...]

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