Welche Angaben sind nach BilRUG im Anhang zum Geschäfts- und Firmenwert zu machen?

26.04.2016  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Durch das BilMOG wurde der Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand definiert, der folgerichtig über die erwartete Nutzungsdauer abzuschreiben ist (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Dabei richtet sich die Abschreibung nach den allgemeinen Regelungen des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB. Der bis Ende 2015 (und damit noch für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015) gültige § 285 Nr. 13 HGB verlangt, im Anhang die Gründe anzugeben, welche die Annahme [...]

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