Welche Angaben muss ich im Anhang bei Factoring-Geschäften machen?

08.04.2013  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Es gibt keine direkte Angabepflicht für Factoring-Geschäfte im Anhang (in der Art: „Ferner sind anzugeben: Factoring-Geschäfte ...“). Eine Angabepflicht kann sich jedoch aus § 285 Nr. 3 HGB (bzw. für den Konzernabschluss korrespondierend aus § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ergeben. Danach sind sog. außerbilanzielle Geschäfte mit Art und Zweck, Risiken und Vorteilen anzugeben, sofern dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist.

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der [...]

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