Was ist bei der Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung nach Handels- und Steuerrecht zu beachten?

14.02.2014  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht handelt es sich um eine Pflichtrückstellung, sofern die unterlassene Instandhaltung innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag nachgeholt wird (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB). Es handelt sich dabei um eine Besonderheit, da hier eine Rückstellung für eine Innenverpflichtung zu bilden ist, während ansonsten Rückstellungen lediglich im Falle einer Außenverpflichtung vorgenommen werden dürfen

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