Was ändert sich bei den Anhangangaben zum Abschlussprüferhonorar durch IDW RS HFA 36 n. F.?

21.03.2017  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

§ 285 Nr. 17 HGB (und analog für den Konzernabschluss § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB) verlangt von Kapitalgesellschaften, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben, soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind. Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB von der Angabepflicht unmittelbar befreit, mittelgroße Kapitalgesellschaften haben eine mittelbare Befreiungsmöglichkeit nach § [...]

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