Wann ist eine Zwischenerfolgseliminierung beim Konzernabschluss notwendig und was ist hierbei zu beachten?

07.02.2014  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Eine Zwischenerfolgseliminierung nach § 304 HGB wird beim Konzernabschluss dann notwendig, wenn Konzernunternehmen an andere Konzernunternehmen Vermögensgegenstände mit Gewinn liefern und diese Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag im Konzernvermögen enthalten sind.

Beispiel

Ein Automobilhersteller (Mutterunternehmen) liefert im Dezember 10 PKW zu Herstellungskosten von in Summe 500.000 € an eine Vertriebs-GmbH (Tochtergesellschaft) für 600.000 € [...]

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