Wann ist Anlagevermögen in Umlaufvermögen umzuwidmen? Wie erfolgt dann die Bewertung im Jahresabschluss?

02.10.2017  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Zum Anlagevermögen gehören Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen. Umlaufvermögen sind die zum Verbrauch oder sofortigen Verkauf bestimmten Wirtschaftsgüter. Ein Gegenstand, der zum Verkauf bestimmt ist, gehört auch dann zum Umlaufvermögen, wenn er bei fehlender Verkaufsmöglichkeit übergangsweise vermietet oder in anderer Weise für den Betrieb genutzt wird. Demgegenüber gehört ein Gegenstand, der zur dauernden Nutzungsüberlassung bestimmt ist, zum [...]

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