Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden

26.09.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. September 2012
Aktenzeichen: VI R 47/11

Die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.

Urteil vom 13. Juni 2012

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