Keine Rückstellungen für Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

04.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 24. März 2010

Aktenzeichen: VII R 48/07

 

Für die ab dem Jahr 2002 an die VBL abzuführenden sog. Sanierungsgelder waren in den Bilanzen der an der VBL Beteiligten zum 31. Dezember 2001 keine Rückstellungen zu bilden.

 

EStG § 5 Abs. 1 Satz 1

HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

 

Urteil vom 27. Januar 2010

Vorinstanz: FG Münster vom 26. August 2008 9 K 1660/05 K (EFG 2008, 1942)

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