Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung

26.01.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 18. Januar 2012
Aktenzeichen: VII R 55/10

Führt die Anrechnung tatsächlich nicht festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen wie der Lohnsteuer dazu, dass in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung nicht oder in zu geringer Höhe ausgewiesen wird, so erlischt der festgesetzte Steueranspruch nach Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist (Anschluss an das Urteil des Senats vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BFHE 227, 327, BStBl II 2010, 382).

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