Kann ich eine Rückstellung für Überstunden bilden und wenn ja, wie ist diese zu berechnen?

30.07.2014  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Die Frage bezieht sich auf ein Passivierungswahlrecht („Kann ...“). Nach BilMoG sieht § 249 HGB lediglich noch Passivierungsgebote vor. Für andere (nicht in § 249 Abs. 1 HGB genannte) Zwecke existiert ein ausdrückliches Passivierungsverbot (§ 249 Abs. 2 Satz 1 HGB). Da somit – abgesehen von Übergangsregelungen für nach dem alten Recht vor BilMoG gebildete Aufwandsrückstellungen – keine Passivierungswahlrechte mehr bestehen, kann die Frage umformuliert werden:

„Muss ich eine [...]

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