Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)

21.12.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 16. Dezember 2016

Geschäftszeichen: IV C 5 - S 2439/16/10001

Nach § 17 Absatz 14 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) und § 11 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1994) hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Regelungen zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes [...]

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