Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

27.10.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

  1. Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Anschluss an BFH-Urteile vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866, und vom 9. Dezember 2009 X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

  2. Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Regelungen des EStG lässt [...]

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