Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

08.11.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 13. November 2002
Aktenzeichen: VIII R 30/01

Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen gemäß § 257 HGB und § 147 AO 1977 verpflichtet ist, ist im Jahresabschluss eine Rückstellung zu bilden.

EStG § 5 Abs. 1
AO 1977 § 147
HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 257

Urteil vom 19. August 2002

Vorinstanz: FG München vom 23. Mai 2001 9 K 5141/98
(EFG 2001, 1357)

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