Welche Inhalte aus dem Jahresabschluss müssen Unternehmen im Rahmen der E-Bilanz elektronisch zur Verfügung stellen?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung bezieht sich auf den Inhalt der Bilanz und – soweit vorhanden – der Gewinn- und Verlustrechnung. Alternativ kann entweder der Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um eine steuerliche Überleitungsrechnung, oder eine gesonderte Steuerbilanz eingereicht werden. Soweit ein Anhang, Lage- und/oder Prüfbericht vorliegt, ist dieser wahlweise in Papierform oder im Rahmen des E-Bilanz-Datensatzes an das Finanzamt zu übermitteln.

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