Was ist der Hintergrund für die Einführung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen (E-Bilanz)?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Nach der nationalen E-Government Strategie ist es vorgesehen, dass zur Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung diese möglichst vollständig elektronisch umgesetzt und unterstützt werden. Bund und Länder schaffen zu diesem Zweck die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine Nutzung elektronischer Verfahren. Durch standardisierte und möglichst offene Schnittstellen wird für alle am Verfahren Beteiligte eine hohe Wirtschaftlichkeit sichergestellt.

Unter dem Motto „Elektronik statt Papier!“ verfolgen die im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes eingeführten Maßnahmen daher das Ziel, die vollelektronische Unternehmensteuererklärung als Regelverfahren der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung zu etablieren. Hierzu gehört auch, dass die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für die entsprechenden Wirtschaftsjahre elektronisch übermittelt werden. Die Papierform, die oft sehr umfangreich sein kann, wird dadurch entbehrlich, so dass hierdurch neben einer Kostenersparnis (z.B. Papierverbrauch und -transport) auch eine Zeitersparnis wegen der nunmehr elektronisch vorhandenen Änderungsmöglichkeiten erreicht werden kann.

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