Was bedeutet in dem GCD-Bereich der E-Bilanz der "Fertigstellungsstatuts des Berichts" die Ausprägung "vorläufig"?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Übermittelt der Steuerpflichtige eine E-Bilanz mit dem Fertigungsstatus des Berichts „vorläufig“, kommt er nicht seiner Verpflichtung zur Abgabe des Jahresabschlusses nach. Dies stellt keine fristwahrende Einreichung des Jahresabschlusses dar. Die übermittelte Bilanz wird nicht als Grundlage der Steuerfestsetzung herangezogen. Nur ein endgültiger Jahresabschluss kann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden. Eine E-Bilanz, die den Fertigungsstatus „vorläufig“ trägt, kann nur Informationszwecken dienen, z.B. für Berechnung und Festsetzung von Vorauszahlungen.

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