Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern

14.12.2020  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Das Bundesfinanzministerium hat sich zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern geäußert. Dieses Schreiben ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 24.10.14. Über den genauen Inhalt informiert Sie Volker Hartmann.

Das Schreiben enthält eine Vielzahl von Klarstellungen der Verwaltungsauffassung, Konkretisierung von Einzelfällen und Bestätigung der Rechtsansichten durch die aktuelle Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang enthält das BMF-Schreiben keine wesentlichen Neuregelungen.

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Darüber hinaus wurden die Beispiele überarbeitet und enthalten die seit 01.01.20 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, die zum 01.01.20 von 12 auf 14 Euro bei eintägigen Auswärtstätigkeiten sowie An- und Abreisetagen bzw. von 14 auf 28 Euro bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten erhöht worden sind, darüber hinaus die für 2020 gültigen amtlichen Sachbezugswerte in Höhe von 1,80 Euro für ein Frühstück bzw. in Höhe von 3,40 Euro für ein Mittag- bzw. Abendessen. Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Sachbezugswerte zum 01.01.21 von 1,80 Euro auf 1,83 Euro bzw. von 3,40 Euro auf 3,47 Euro angehoben werden.

Das neue BMF-Schreiben gilt für alle noch offenen, nicht bestandskräftigen Fälle und ist insoweit auch rückwirkend anzuwenden.

Überblick über die Änderungen und Klarstellungen gegenüber dem bisherigen BMF-Schreiben

  • Klarstellung bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte
  • Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber
  • Abgrenzung zwischen befristeter und unbefristeter Zuordnung
  • Erste Tätigkeitsstätte bei Vollzeitstudium oder vollzeitigen Bildungsmaßnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.20, VI R 24/18)
  • Fahrtkosten bei der Sammelpunktregelung
  • Abgrenzung zwischen einer großräumigen Tätigkeitsstätte und einzelnen ortsfesten betrieblichen Einrichtungen verschiedener Auftraggeber
  • Klarstellungen bei Kürzungen der Verpflegungspauschalen im Rahmen einer Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers
  • Kürzungen der Verpflegungspauschalen bei einem Imbiss
  • Zurverfügungstellung einer Mahlzeit und tatsächliche Einnahme durch den Arbeitnehmer
  • Klarstellung bei der Hingabe von Essensmarken, Abweichungen zu den Lohnsteuerrichtlinien
  • Abgrenzung zwischen Hauptwohnung und Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung
  • Berufliche Veranlassung bei doppelter Haushaltsführung
  • Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
  • Mehraufwendungen bei einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit auf einem Kraftfahrzeug

Fortsetzung folgt!

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