IDW: Überarbeitete Verlautbarung zur handelsrechtlichen Bilanzierung des Bondstripping verabschiedet

13.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: IDW.

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat in seiner 226. Sitzung am 25.11.2011 die vom Bankenfachausschuss (BFA) am 08.11.2011 verabschiedete überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Handelsrechtliche Bilanzierung des Bondstripping (IDW RH BFA 1.001) billigend zur Kenntnis genommen. Vorbereitet wurde die Verlautbarung vom BFA-Arbeitskreis "Bankbuchsteuerung".

Mit dem BilMoG wurden in § 340e HGB die Absätze 3 und 4 über die Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten eingefügt. Die Überarbeitung der Verlautbarung trägt diesem Umstand Rechnung und behandelt die handelsrechtliche Bilanzierung des Bondstripping beim Inhaber (Käufer) und beim Emittenten der (gestrippten) Anleihe sowohl im Handelsbestand als auch im Nicht-Handelsbestand.

IDW RH BFA 1.001 wird in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden sowie im Supplement 1/2012 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".

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