Entstehung latenter Steuern

24.01.2012  — Cliff Einenkel.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Grundsätzlich gibt es erfolgswirksame und erfolgsneutrale Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Zu den erfolgswirksamen Differenzen gehören insbesondere die temporären Differenzen sowie die permanenten Differenzen.

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Grundsätzlich gibt es erfolgswirksame und erfolgsneutrale Ansatz- und Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Zu den erfolgswirksamen Differenzen gehören insbesondere die temporären Differenzen sowie die permanenten Differenzen.

Temporäre Differenzen

Temporäre Differenzen sind grundsätzlich auf Wertunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz zurückzuführen, die in einer Periode entstehen und sich voraussichtlich abbauen und damit zu einer Steuerbelastung oder -entlastung in einer Folgeperiode führen.

Zeitlich begrenzte Differenzen

Die Ursachen für die unterschiedlichen Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz können sowohl bewertungs- als auch ansatzrechtlich bestehen. In der Ermittlung der Steuerbilanz-Werte sind auch außerbilanziell vorgenommene Hinzurechnungen und Abzüge einzubeziehen. Beispielhaft wäre der Investitionsabzugsbetrag i.S.d. § 7g EStG zu nennen, der außerbilanziell gebildet wird. Aufgrund der Auflösung in den Folgeperioden werden diese Differenzen in der Literatur oft als „zeitlich begrenzte Differenzen“ bezeichnet.

Werden temporäre Differenzen versteuert, die aus einem höheren handelsrechtlichen Ergebnis gegenüber den maßgeblichen Steuerwerten resultieren, werden passive latente Steuern ausgewiesen. Die Differenzen führen in den Folgejahren zu Steuerbelastungen.

Werden temporäre Differenzen versteuert, die aus einem niedrigeren handelsrechtlichen Ergebnis gegenüber der steuerlichen Gewinnermittlung resultieren, werden aktive latente Steuern gebildet. Diese Differenzen führen in den Folgejahren zu Steuerentlastungen. Beispielhaft für temporäre Differenzen sind unterschiedliche Nutzungsdauern von Anlagevermögen zu nennen.

Quasi-permanente Differenzen

Den zeitlich begrenzten Differenzen stehen die quasi-permanenten Differenzen gegenüber. Quasi-permanente Differenzen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich zwar künftig ausgleichen werden, aber dies nicht zu einem absehbaren Zeitpunkt. Diese Differenzen lösen sich erst bei einer speziellen unternehmerischen Disposition auf. Denkbar wäre die Veräußerung dieser Vermögensposition oder die Liquidation des Unternehmens.

In der Fassung des § 274 HGB vor BilMoG wurden diese Wertunterschiede den permanenten Differenzen gleichgesetzt und unter der Geltung des Timing-Konzepts nicht berücksichtigt. Ein Beispiel für eine quasi-permanente Differenz ist eine übertragene Rücklage nach § 6b EStG auf ein unbebautes Grundstück.

Permanente Differenzen

Permanente Differenzen sind Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz in einer Periode, die sich nicht umkehren und auch zu keiner Erhöhung oder Reduzierung von zukünftigen steuerlichen Ergebnissen führen. Sie entstehen durch Aufwendungen bzw. Erträge, die entweder nur in der Handelsbilanz oder nur in der Steuerbilanz erfasst werden. Permanente Differenzen sind z.B. die steuerlich nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG.

Der Ansatz von latenten Steuern erfordert grundsätzlich den Ansatz eines Vermögensgegenstands, einer Schuld oder eines RAP. Daraus folgt, dass beispielsweise nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in künftigen Geschäftsjahren keine Bedeutung für den Ansatz von latenten Steuern haben, sofern sie sich nicht als Vermögensgegenstand, Schuld oder RAP in der Handelsbilanz niederschlagen haben.

Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Erfolgsneutrale Differenzen entstehen im Einzelabschluss insbesondere bei der Verbuchung erfolgsneutraler Anschaffungsvorgängen wie bei Asset Deals, Sacheinlagen oder Verschmelzungen. Je nach Konstellation kann deren Auflösung erfolgswirksam oder erfolgsneutral sein. Sind erfolgsneutrale Differenzen entstanden, so sind diese bei der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen, sofern diese in Zukunft zu Ergebnisunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz führen.

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