Das ABC der Nettolohnoptimierung

29.11.2023  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Der zunehmende finanzielle und wirtschaftliche Druck zwingt immer mehr Unternehmen dazu, Kosten einzusparen. Dabei steht auch die sogenannte Nettolohnoptimierung im Fokus. Lohnsteuerexperte Volker Hartmann hat für Sie eine Übersicht angefertigt.

Ziel der Nettolohnoptimierung ist es, den Arbeitnehmern möglichst viel Nettoarbeitslohn von ihrem steuer- und beitragspflichtigen Bruttoarbeitslohn zukommen zu lassen, also den Steueraufwand für den Arbeitnehmer und den Aufwand für Sozialabgaben zu minimieren. Aufgrund der paritätischen Verteilung der Sozialabgaben profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte von der Einsparung bei Sozialversicherungsbeiträgen.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die im Einkommensteuergesetz enthaltenen Möglichkeiten, Arbeitslohn steuerfrei zu gewähren oder pauschalversteuern zu können.

Die Pauschalversteuerung bringt grundsätzlich Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung mit sich.

Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei § 3 Nr. 46 EStG
Aufmerksamkeiten kein Arbeitslohn R 19.6 Abs. 1 LStR
Betriebliche Altersversorgung steuerfrei § 3 Nr. 63 EStG
Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei § 3 Nr. 34 EStG
Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn pauschalierungsfähig § 40 Absatz 2 Nr. 2 EStG
Betriebsveranstaltungen grundsätzlich "steuerfrei" (kein Arbeitslohn) § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG
Erholungsbeihilfen pauschalierungsfähig § 40 Absatz 2 Nr. 3 EStG
Kindergartenzuschuss/Kinderbetreuungskosten steuerfrei § 3 Nr. 33 EStG
Ladevorrichtungen für Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge, unentgeltliche oder verbilligte Übereignung pauschalierungsfähig § 40 Absatz 2 Nr. Nr. 6 EStG
Ladevorrichtungen für Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge, unentgeltliche oder verbilligte Überlassung steuerfrei § 3 Nr. 46 EStG
Mitarbeiterkapitelbeteiligung steuerfrei (Freibetrag) § 3 Nr. 39 EStG
Mittagessen, Kantinenmahlzeit   § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 1a EStG
Obstkorb (streitig, ob Aufmerksamkeit analog zu Getränken oder ggf. steuerfreier Sachbezug)  
Rabatte, Rabattfreibetrag steuerfrei (Freibetrag) § 8 Nr. 3 EStG
Sachbezugsfreigrenze steuerfrei § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG
Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen ("Miles & More") steuerfrei (Freibetrag) § 3 Nr. 38 EStG
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei § 3b EStG
Telefonkostenersatz, Einzelnachweis steuerfrei § 3 Nr. 50 EStG
Telefonkostenersatz, pauschal steuerpflichtig R 3.50 LStR
Unfallversicherung/Gruppenunfallversicherung pauschalierungsfähig § 40 b EStG

Der Autor:

Volker Hartmann

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungs­erfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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Bild: Ibrahim Boran (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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