Anonymes Hinweisgeberportal freigeschaltet

31.08.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Die baden-württembergische Steuerverwaltung führt das bundesweit erste anonyme Hinweisgebersystem für Finanzämter ein. Das neue Hinweisgeberportal bietet Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und anonymen Kommunikationsweg, um Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz:

„So können wir Steuerbetrug besser verfolgen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Außerdem treiben wir die Digitalisierung voran und ermöglichen eine einfache Kommunikation zwischen Steuerverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern."

Anonyme Anzeigen nimmt die Steuerverwaltung in Baden-Württemberg bisher direkt entgegen. Die Anzeigen können telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail erfolgen. Häufig fehlen dabei wesentliche Informationen und aufgrund der Anonymität sind keine Rückfragen möglich. Durch das neue webbasierte Hinweisgebersystem können Bürgerinnen und Bürger künftig auch digital, sicher und trotzdem anonym und diskret mit der Steuerverwaltung kommunizieren. Der Zugriff auf personenbezogene Daten der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers ist ausgeschlossen. Dies schafft zusätzliches Vertrauen. Über einen digitalen Postkasten besteht zudem die Möglichkeit eines anonymen Dialogs für Rück- und Nachfragen. Durch vorgegebene Pflichtfelder werden mehr qualifizierte Angaben und dadurch eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet. Dadurch könnte auch die Zahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren steigen. Der digitalisierte und strukturierte Vorgang ermöglicht außerdem, dass mehr Anzeigen erfasst werden können.

Das Hinweisgeberportal ist unter https://anonymer-steuerhinweis.finanzamt.landbw.dezu erreichen.

Bild: 422737 (Pixabay, Pixabay License)

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