FristenDie zu veröffentlichenden Unterlagen ab Geschäftsjahresbeginn 1. Januar 2006 unterliegen den neuen Vorschriften und sind grundsätzlich bis spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger offenzulegen. Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gilt eine Frist bis spätestens zum 30. April des Folgejahrs.
Die Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt zentral beim elektronischen Bundesanzeiger. [...]
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