Die Steuererklärungsfristen und der Verspätungszuschlag werden ab Veranlagungszeitraum 2018 neu geregelt. Ziel ist ein effizienter Steuervollzug. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet. Es wurde am 22. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1679) verkündet. Das „Modernisierungsgesetz“ tritt grundsätzlich am 1. Januar 2017 in Kraft. Für einige Regelungen gelten abweichende Zeitpunkte des Inkrafttretens.
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