1) Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft
BFH-Urteil vom 14. November 2018, I R 81/16
„Andere Gesetze“ i. S. des § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i. V. m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig.
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