Die Umgehung von Grunderwerbsteuer war bei Übertragungen von grundbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften möglich, sofern nicht 100 Prozent der Anteile, sondern weniger als 95 Prozent erworben wurden bzw. wenn zwischen Erwerb von < 95 Prozent und den verbleibenden > 5 Prozent mehr als fünf Jahre lagen. Dadurch war es insbesondere Immobilieninvestoren und Immobilienfonds möglich, die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Die Neuregelungen sind wie folgt geplant:
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