Wann ist die Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers unverhältnismäßig?
FG München vom 27. Juni 2018 – 1 K 2318/17, BBK 4/2019 S. 165
Die Aufforderung eines Außenprüfers zur Überlassung eines Datenträgers ist unverhältnismäßig, wenn sie nicht erkennen lässt, wo der Datenzugriff und die Auswertung erfolgen sollen und ob, wo und wie lange die Daten gespeichert werden sollen. Nach dem FG genügt es nicht, dass in der Aufforderung auf die GDPdU verwiesen wird.
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