24.06.2020 — Von
. Quelle:Gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB gehören Zinsen für Fremdkapital im Grundsatz nicht zu den Herstellungskosten. Lediglich Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, darf angesetzt werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen und in diesem Falle gelten sie (eine gesetzliche Fiktion) als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands.
Dies kommt in der Praxis lediglich in Betracht, wenn zum einen eine [...]
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