Hausrecht

29.04.2022  — Von Arne Upmeier. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Das Hausrecht wird vom Leiter der Einrichtung wahrgenommen. Sollte die Bibliothek selber Teil einer größeren Einrichtung sein (Rathaus, Hochschule) wird in vielen Fällen das Hausrecht bei dem Leiter der übergeordneten Einheit liegen. Der Leiter der Einrichtung kann das Recht delegieren. In der Benutzungsordnung sollte festgelegt werden, dass das Hausrecht von jedem Mitarbeiter ausgeübt werden kann, damit ein schnelles und konsequentes Handeln möglich wird. Ist das

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