Urheberrechtlich ist die Leihe von Medien eine Verbreitungshandlung nach § 17 Abs. 1 UrhG. Das Verbreiten zählt zu den ausschließlichen Verwertungsrechten eines Urhebers (§ 15 Abs. 1 UrhG). Demzufolge ist das Verleihen dem Grundsatz nach nur mit Zustimmung des Urhebers/BerechtigtenAls Berechtigte werden alle Rechtsinhaber bezeichnet, die neben dem Urheber Rechtsschutz genießen (z. B. Verlage, Hersteller, [...]
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