Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung (21.1.2020)

26.03.2020  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. März 2020
Aktenzeichen: IX S 24/19

NV: Eine Gehörsverletzung liegt nicht vor, wenn der Vortrag des Rügeführers seitens des Gerichts ersichtlich zur Kenntnis und dazu in der Entscheidung auch Stellung genommen wurde.

Urteil vom 21.1.2020

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